Beurlaubung

Beurlaubungen, die länger als 3 Tage sind oder an Ferien angrenzen, müssen bei mir als Rektorin schriftlich beantragt werden. In der Grundschullaufbahn eines Kindes gebe ich in der Regel einmal einem Antrag u.U. statt.

Beurlaubungen, die 1-3 Tage betreffen und nicht an Ferien angrenzen, kann auch die Klassenlehrkraft bearbeiten.

Liebe Grüße, Nanette Muth

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